Historische Grabsteine aus dem 17. und 18. Jahrhundert
Im Jahr 2026 wurden die drei historischen Grabsteine im Auftrag des Geschichtlichen Arbeitskreises Gonzenheim von der Fa. Knussmann restauriert und umgesetzt. Die Kosten hierfür betrugen über 33.000 Euro.
Finanziert wurde dieses Projekt von vielen Sponsoren, und zwar:
Geschichtlicher Arbeitskreis Gonzenheim
Blechschmidt, Frank
Buch, Werner
Bürger für Gonzenheim
Elbert, Claudia (aus Strasbourg)
Liechtensteinische Landesbank AG
Murawski, Monika
Pöppinghaus, Ilsedore
Schmalfeld, Jörg
Sparda Bank Hessen
Spielbank Bad Homburg
Walter, Klaus
Wiedner, Irma
Allen diesen Sponsoren einen herzlichen Dank
Auf den nächsten Seiten findet man eine ausführliche Beschreibung der drei Grabsteine, erstellt von Dr. Barbara Dölemeyer.
<br>Schultheiß, Pfarrer, Handelsmann – Drei barocke Grabsteine in Gonzenheim
Barbara Dölemeyer
Drei historische Grabsteine an der Grundstücksmauer hinter der Gonzenheimer Kirche sind erhaltenswerte Zeugnisse nicht nur in künstlerischer, in kirchlicher und genealogischer Hinsicht. Sie können auch viel vom Leben im 17. und 18. Jahrhundert in Gonzenheim und im Amt Homburg, aber auch in der Reichsstadt Frankfurt erzählen.

Abb. 1 Foto Gerd Müller 1992, StA HG S05 003962
Die Steine stammen von dem alten Friedhof, der rings um die Gonzenheimer Pfarrkirche lag und 1867 aufgelöst wurde, als der neue Friedhof an der Promenade angelegt wurde. Die drei Grabsteine standen zunächst an der Mauer der alten Kirche, was noch auf einem Foto aus dem Jahr 1876 zu erkennen ist. In der Folge des Neubaus der Kirche 1876/77 mussten die Grabsteine weichen und erhielten einen neuen Platz.
Der derzeitige Standort ist sehr ungünstig; die Witterung und auch die Blätter eines Nussbaums beeinträchtigen immer mehr die sensiblen Sandsteinoberflächen und vor allem die Lesbarkeit der Inschriften.

Abb. 2 Kirche Gonzenheim, Foto 1876, StA HG
In der Zeitschrift Alt Homburg Jahrgang 1999 findet sich ein Beitrag über die drei Grabsteine, der Transkriptionen der Inschriften enthält, leider aber nicht ganz korrekt und ergänzungsbedürftig. Daher sollen im Folgenden die korrekten Transkriptionen geboten werden:
- Sebastian Topf
Der älteste Grabstein stammt aus dem Jahr 1687 und gilt dem Gonzenheimer Schultheißen Sebastian Topf (Dopf). Diese Inschrift ist bereits gut erforscht, wissenschaftlich transkribiert und ausgewertet durch Rüdiger Fuchs in dem großen Werk der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz „Die deutschen Inschriften (Band 97)“. Dessen Zeitlimit ist aber 1700, deshalb sind die beiden anderen Grabsteine von 1714 und 1773 nicht erfasst. Hier soll die Inschrift – unter Bezug auf die Transkription von Fuchs – in vereinfachter Form, ohne die sehr speziellen Schriftarten, Sonderzeichen und Anmerkungen des wissenschaftlichen Werks wiedergegeben werden.

Abb. 3 Grabstein Sebastian Topf, Foto aus Inschriften Hochtaunus, S. 211
Die Beschreibung im Inschriftenband lautet: „Oben sitzen zwei geflügelte Puttenköpfe auf; unten liegt ein Totenschädel über Gebein.“ Die oben abgerundete Randleiste zeigt ein dreiseitig umlaufendes Bibelzitat: „Ich liege und Schlaffe Gantz mit Frieden/ denn du Herr Allein Hilffest/ mir das Ich sicher wohne • PSALM am . 4 . V(ERS) 9“.
Die eigentliche Grabinschrift bringt die Lebensdaten, direkt im Anschluss folgt der „Leich Text“, eine weitere Bibelstelle; eine darauf bezügliche Leichenpredigt konnte nicht gefunden werden.
ANNO
1687 AM 25. Tag Septe(mbris)
Iszt Alhier in Sein Ruhebe
tte Geleget worden der Ehren
veste und Vorachtbahre Herr
Sebastian Topf Gewesener
Fürstlicher, Hessen Hombergische(r)
Schultheis Zu Guntzenheim
Seines Alters 54 Jahr Weniger
2 Monat 3 Wochen v(nd) 1 Tag.
Leich Text 2. Timoth. am
4. Cap. V(ers) 7 (et) 8
Ich habe Einen Guten Kampf
Gekämpfet • Ich habe den Lauf vol
Lendet • Ich habe Glauben Gehalten
Hinfort ist mir Beigelegt die Krone
der Gerechtigkeit, welche mir der
Herr an Jenem Tage der Gerechte
Richter geben wird, nicht mir aber
allein, Sondern auch allen die
Seine Erscheinung Lieb haben.
Sebastian Topf (der Name kommt auch als Dopf vor) wurde 1633 in Gonzenheim geboren, sein Vater war Hartmann Dopf, die Mutter Anna Juliana geb. Lorey. Er war von 1674 bis 1687 landgräflich hessen-homburgischer Schultheiß in Gonzenheim; er folgte auf den am 2. März 1674 gestorbenen Jacob Schelhafer (Scheelhafer). 1655 heiratete er Susanna Heyer, mit der er 8 Kinder hatte. Die Familie wohnte von 1670 bis 1687 im Haus Nr. 41 (Am Kitzenhof 4).
Als der Bau eines neuen Kirchturms für die Gonzenheimer Pfarrkirche begonnen wurde, wurde am 4. Juni 1686 der Grundstein in Anwesenheit des Pfarrers Heckmann, des Schultheißen Topf und des Kastenmeisters Johannes Schäffer gelegt. Die Inschrifttafel aus rotem Sandstein mit der Bauinschrift ist heute am Westturm in Sichthöhe plan eingemauert.

Abb. 4 Turminschrift, Foto Gerd Müller 1992, StA HG S05 003970
Am 23. September desselben Jahres kam der Schultheiß bei einem tragischen Unfall ums Leben: Er stürzte beim Abnehmen des Baugerüsts in die Tiefe und starb am nächsten Tag, am 25. September wurde er begraben. Das Kirchenbuch vermerkt das folgendermaßen: „ Ao 87 den 25. T.(ag) Septembris, D(ome)n(ica) 18. P(ost) Trin(itatem) wurde begraben zu Guntzenheim Hr Sebastian Topf, hiesiger Schultheiß, der den 23. T. 7bris, von hiesigem neuen Kirchenthurm als man die Gerüste abmachen wollte, gefehrlich herab gefallen, und den Sonnabent früh gegen zwischen 8 u 9 uhren, gantz sanft verschieden. Seines Alters – 57 Jahr, weniger 2 Monat 3 Wochen u 1 Tag. War eine überauß volckreiche procession von allen Orten hier herum.“
- Georg Eberhard Heckmann

Abb. 5 Grabstein Heckmann, Foto Gerd Müller 1992, StA HG S05 003959

Abb. 6 Grabinschrift Georg Eberhard Heckmann, Foto Dölemeyer 2024
Der zeitlich gesehen zweite Grabstein gilt dem Pfarrer Georg Eberhard Heckmann (1633–1714) und seiner Familie. Auf dem oberen Teil ist in lateinischer Sprache zu lesen:
A ▪ O ▪
VIRI
perquam REVERENDI D(octoris) atq(ue)
A(lti) D(omi)ni GEORGII EBERHARDI
HECKMANNI, ossa non
procul hinc Cubant Natus ille Romrodae
A(nn)o MDCXXXIII d(ie) 29 Martӱ
Scholae Homb(urgensis) Praeceptor Prim(arius) fuit per a(nn)os 19
Pastora Eccl(esi)ae h(uiu)s Fid(ei) per a(nn)os 42 Den(atus) a(nn)o
MDCCXIV d(ie) 24 Aug(usti) Aetat(is) 81 a(nnorum) 4 m(ensium) et 14 d(ierum)
Text(us) Rom(anos) VIII V(ersus) 28 •
Hic dormit corpus placide post mille labores :
Spiritus in coelo gaudia mille capit •
Mors quae dissolvit, referet mox illa Jehova
Firmiter hoc Sperans, non moritur moriens •
Die Übersetzung lautet: „Anfang und Ende (A und O, Alpha und Omega) des hochwürdigen Doktors und hohen Herrn Georg Eberhard Heckmann, seine Gebeine ruhen nicht fern von hier. Geboren wurde er in Romrod im Jahre 1633, am 29. März. Er war 19 Jahre lang Oberschulmeister an der Homburger Schule; 42 Jahre lang Seelsorger hiesigen Glaubens. Er starb im Jahre 1714, am 24. August, seines Alters 81 Jahre, 4 Monate und 14 Tage. Text: 8 Römer, Vers 28.“ Auf dem unteren Teil des Grabsteins ist ein lateinisches Distichon zu lesen, das man in etwa so übersetzen könnte: „Hier schläft sanft der Leib nach tausend Mühen/ Die Seele erfährt im Himmel tausend Freuden./ Was der Tod auflöst, wird GOTT bald zurückgeben./ Wer dies fest hofft, wird im Tod nicht sterben.“
Für Pfarrer Heckmann findet sich im Kirchenbuch seltsamerweise kein Sterbeeintrag. Sein Nachfolger war von 1714–1718 Johannes Huth; dessen Nachfolger wiederum, Friedrich Philipp Thomae, vermerkt über seinen eigenen Amtsantritt, dass ihm 1718 die „Kirchensachen sind gelieffert worden, darbey aber kein Kirchenbuch oder Register, darinnen die getaufften, Copulirten und Verstorbenen verzeignet, von dem seel. H. Pfarrer Johan Huthen, sich gefunden.“ Thomae musste daher ein neues Kirchenbuch kaufen, der Kastenmeister Just Bingenheimer bezahlte dafür zehn Albus. Thomae begann das neue Kirchenbuch mit der Ankündigung einer Ordnung:
„Die Ordnung hat mir gefallen, darinnen folgender masen zuhalten, dass
1.Die Getaufften, von pag. 1ma biß 100 eingeschrieben, und die unehrlichen mit dem Zeichen angedeutet; und dann
11.Die Copulirten von pag. 100 biß 200, darbey die unehrl. so Kirchenbuß gethan gleicher maßen mit bemercket; und dann
111. Die Verstorbenen von pag. 200, biß zu ende des Buchs, ebenfalß also gefunden, und eingeschrieben, werden sollen.“ Darunter schrieb er den Spruch: „Alles mit Gott, und zu seinen Ehren/ so kans der Feind nicht tadeln, noch wehren/ Deo Laus et Honor in Saecula Seculorum. Amen!“ Mit „unehrlich“ wurden diejenigen bezeichnet, die vor oder außer der Ehe gezeugt waren, bzw. die Eheleute, die Kirchenbuße wegen vorehelichen Verkehrs geleistet hatten.
Die Grabsteininschrift Heckmanns erzählt uns einiges über das Berufsleben des Pfarrers und auch über die Schul- und Pfarrverhältnisse in Homburg und Umgebung. Dabei gibt sie auch Rätsel auf, wenn hier steht: Heckmann war 42 Jahre lang „Pastor h(uiu)s Fid(ei)“, d.h. Pfarrer oder Seelsorger. Dabei deutet „huius fidei“ (=hiesigen Glaubens) darauf hin, dass er nicht die ganze Zeit Pfarrer der Gonzenheimer Gemeinde war. Heckmann wurde am 29. März 1633 als Sohn des Pfarradjunkten Reinhard Gabriel Heckmann in Romrod geboren; er besuchte in Gießen 1651 das Pädagog, war (laut Wilhelm Diehl) 1657–1674 an der Lateinschule in Homburg vor der Höhe als Oberschulmeister (Rektor) tätig. Mit der Grabinschrift besser übereinstimmen die Angaben bei Rüdiger und Szymanski: 1654–1673 (=19 Jahre). 1672–1674 war er zugleich Pfarradjunkt in Seulberg, und zwar bei dem berüchtigten Pfarrer Christian Zahn, der als Hexenverfolger (allerdings besonders in den Jahren 1650–1660) einen grausigen Ruf erwarb. Schließlich amtierte Heckmann (als Nachfolger Sebastian Cratos) 1674–1714 40 Jahre als Pfarrer in Gonzenheim, wo er am 25. August 1714 starb. Offenbar berechnen die auf dem Grabstein erwähnten 42 Jahre die Zeit in Seulberg ein. In einer Amtsbeschreibung aus der Mitte des 18. Jahrhunderts ist zu lesen: „Gunzenheim, ein Dorf von etwa 50 Einwohner ist eine Viertelstunde unterhalb Homburg in einer fruchtbaren Gegend gelegen. Es hat seine eigene Kirche und darbei bestelten Pfarrer, welcher Pfarrer die beste Stelle im ganzen Amte hat […]“.
Zusätzlich hat Heckmann von 1673/74 bis 1704 die lutherischen Gottesdienste in Ober-Eschbach und Nieder-Eschbach abgehalten. Ober-Eschbach gehörte zu Hanau-Münzenberg, wo 1596 das reformierte Bekenntnis eingeführt worden war. Als Hanau-Münzenberg an die lutherische Linie Hanau-Lichtenberg fiel, wurde die lutherische Minderheit gestärkt. 1659 erhielten die Ober-Eschbacher zusammen mit den Rodheimer und Nieder-Eschbacher Lutheranern das Recht freier Religionsausübung. Wilhelm Diehl berichtet: „Im Jahr 1672 wurden dann in Ober-Eschbach lutherische Gottesdienste eingerichtet, deren Abhaltung dem Gonzenheimer Pfarrer Sebastian Crato übertragen ward. Crato hielt die lutherischen Gottesdienste in Ober-Eschbach bis in das Jahr 1673, in dem er am 3. November verstarb. Die Gottesdienste wurden dann bis in den Anfang des 18. Jahrhunderts von Cratos Nachfolger im Gonzenheimer Pfarrdienst, Georg Eberhard Heckmann, weitergeführt.“ 1704 wurden die Kirchengemeinden Ober-Eschbach und Nieder-Eschbach der neu gebildeten Pfarrei Rodheim zugeteilt.
Familienmitglieder Heckmann
Auf dem unteren Teil des (zusammengesetzten) Grabsteins finden sich unter einem Engelkopf auf einer Vorhangdraperie die Namen von vier Familienmitgliedern Heckmanns, die seiner beiden Ehefrauen und zweier Töchter. Den Abschluss bildet ein Totenkopf mit einer Sanduhr. Die Inschrift besagt:

Abb. 7 Grabinschrift Familie Heckmann, Foto Dölemeyer 2024
Hier liegen begraben •
Frav Maria Margretha Heckmennin
Geborne Kitzlin ist gestorben
AO 1695 den 6. April ihres alters 66 iahr
Leichtext Rom: 14 V(ERS) 7•8
Frav Maria Sabina Elisabeta Heckmen=
nin Geborne greinerin ist gestorb=
en 1707 am 30. April Ihres alters 63
iahr 7 Monat text hiob 19 V 25•26•27
Frav Margretha Elisabetha Völck=
erin geborne heckmennin ist ges=
torben 1707 am 30. maii ihres alt=
ers 48 iahr 5 wochen 6 tag 18
stvnt text esaie 38 v 17
ivngfer maria sebila heckmen=
nin ist gestorben 1693 am 13.
tag ivnii ihres alters 24 iahr
4 monat 1 woche vnd 3 tag
Heckmann heiratete am 21. April 1657 in Homburg Maria Margaretha Kietzel (1628–6.4.1695). Sie hatten 7 Kinder, alle sind in der Zeit seiner Schultätigkeit in Homburg geboren. Die erste Tochter Margaretha Elisabetha, „geboren auf der Schulen […]“ in Homburg am 19. April 1659, war mit Johann Philipp Völker (Kirchendiener und Schulmeister in Gonzenheim) verheiratet (†30.5.1707). Sie wie auch eine unverheiratete Schwester, Maria Sybilla (1.2.1669–11.6.1693), ist in Gonzenheim begraben, wie der Grabstein vermerkt. Am 17. Oktober 1695 heiratete Heckmann in Gonzenheim Maria Sabina Greiner (⁓Kronberg 8.10.1643–30.4.1707), sie war in erster Ehe verheiratet mit Nicolaus Wiegand († um 1677).
Aus dieser zweiten Ehe Heckmanns sind keine Kinder nachgewiesen.
- Henrich (Heinrich) Julius Maes
Der dritte Stein – von 1773 – ist das Grabdenkmal des Frankfurter Kaufmanns Henrich Julius Maes, der auf dem Rückweg von Friedrichsdorf nach Frankfurt in Gonzenheim vom Pferd stürzte und diesem Unfall erlag. Das barocke Grabdenkmal weist die Form eines Medaillons auf, über einer Art Podest, der mit einem bärtigen Kopf mit Flügeln geziert ist, dahinter sieht man eine Sense mit einer Sturzfackel gekreuzt, die Zeichen der Vergänglichkeit und des Todes.

Abb. 8 Grab Heinrich Julius Maes, Foto Gerd Müller 1992, StA HG S05 003963
ALLHIer ruhet in Gott und
erwartet die auferstehung der Ge
rechten Herr heinrich iulius MÆs Hand
elsmann von Franckfurt am Main. Er war
Geboren zu Hannover am 18ten November
1718, that am 19ten November 1773 auf dem
Rückweg von Friedrichsdorff nach Franck
furt ohnweit hiessigem Ort einen unglückli
chen Sturtz mit dem Pferde, entschlief 5 tage
darauf am 24ten November dahier in Gontz
enheim SEINem erlöss[er] sanfft und seelig,
seines Alters 55 Jahr und 6 tage und hinterlies
nebst seiner betrübten wittwe 3 Söne und 2
töchter
Herr Lehre uns bedencken dass
wier sterben müssen Ps [90 v 12]
Der Name des Verstorbenen wurde sowohl vom eintragenden Gonzenheimer Pfarrer Johann Martin Herwig (amtierte 1763–1776) fälschlich als MAAS angegeben, als auch in späteren Transkriptionsversuchen sowie im Familienbuch übernommen. Aus den Akten im Frankfurter Institut für Stadtgeschichte geht aber eindeutig der Name MAES hervor und wenn man die Schrift auf dem Stein genau betrachtet, ist er so zu erkennen. Die Akten können uns Einiges zu seiner Lebens- und Familiengeschichte erzählen und geben Auskunft über Sozial- und Rechtsverhältnisse im frühneuzeitlichen Frankfurt.
Henrich Julius Maes, geboren in Hannover am 19. November 1718, Sohn des Albrecht Maes, Bürger und Handelsmann in Hannover, heiratete am 21. August 1744 per Haustrauung ohne vorherige Proklamation Dorothea Margaretha Ochs, Tochter des Physicus ordinarius Dr. med. Johann Friedrich Ochs (†27.3.1742) und der Anna Margaretha Wittmann (†31.3.1725). Sie war am 15. September 1716 geboren und wird im Heiratsbuch als „deflorata“ bezeichnet, deren Kind zu Bornheim getauft wurde. Sie hatte also offenbar ein uneheliches Kind, dessen Vater nicht genannt ist. Sie bezahlte für die Haustrauung „15 f. an jedes der drey Löbl(iche)n armenhäußer“. Die Trauung vollzog Pfarrer Johann Philipp Fresenius, damals Prediger an der Peterskirche, später Senior des Predigerministeriums. Das Heiratsbuch vermerkt außerdem, dass die Braut am 3. März 1761 starb und dass Henrich Julius Maes 1761 noch einmal heiratete. Am 29. Oktober 1744 stellte Maes, damals Buchhalter bei Herrn Delsterhausen, das Gesuch auf Bürgeraufnahme; nach Zustimmung des Schatzungsamtes konnte er am 20. November 1744 vor dem jüngeren Bürgermeister Heinrich von Barckhaus/Barckhausen den Bürgereid ablegen: „Henrich Julius Maaß von Hannover Handelßmann … jur(avit) d(en) 20 Nov. 1744 coram eod(em) D(omi)n(o) Cons(ule) Jun(iore).“ Er zahlte 10 f. (Gulden) Bürgergeld, für den Feuereimer 1 f. 12 Xr (Kreuzer), für das neue Gewehr 8 f., für den Eintrag ins Bürgerbuch 30 Xr. Dieser Eintrag im Bürgerbuch ist ein gutes Beispiel für eine Bürgeraufnahme im Frankfurt des 18. Jahrhunderts: Durch Heirat mit einer Bürgerstochter hatte er als Fremder sozusagen die Anwartschaft auf Erwerb des Bürgerrechts, er musste einen bestimmten Betrag als Bürgergeld zahlen, nämlich 5% seines durch Schatzungs-Eid angegebenen Vermögens. Die Pflichten des Bürgers waren Teilnahme am Feuerschutz (Feuereimer) und Waffendienst (Gewehr), d.h. die genannten Zahlungen waren übliche Voraussetzungen. Er hatte als Bürger dann u.a. das Recht zum Betrieb eines Gewerbes und Erwerb von Grundstücken, zur Familiengründung und häuslichen Niederlassung. 1746 wird Maes als Zeuge in einem Hauskaufvertrag genannt. Dass er als Kaufmann wohl im Textilhandel tätig war, geht u.a. daraus hervor, dass er auf dem Weg von Friedrichsdorf, wo es ein florierendes Textilgewerbe gab, nach Frankfurt starb. Das Ehepaar hatte 7 Söhne, von denen drei den Vater überlebten. Nach dem Tod der ersten Frau am 3. März 1761 heiratete Maes am 30. November 1761 Johanna Christiana Friedel (1724–1805). Aus dieser Ehe entstammten zwei Söhne und zwei Töchter, letztere überlebten die Eltern. Die auf dem Grabstein in Gonzenheim genannten Hinterbliebenen waren demnach die zweite Ehefrau, drei Söhne aus der ersten und zwei Töchter aus der zweiten Ehe. Die Umstände seines Todes sind im Heiratsbuch unter der Eintragung seiner zweiten Heirat 1761 am Rand vermerkt: „stürzte mit einem Pferd und starb d(en) 24. Nov. besagten Jahres zu Gonzenheim bey Homburg. vid(e) Lobl(ichen) Kastenamtsprotoc(oll) de 22. Dec. 1773.“ Die Diskrepanz in den Angaben zum Lebensalter 55 Jahre und 5 (Kirchenbuch) oder 6 Tage (Grabstein) kann ich nicht auflösen.
Weitere alte Grabsteine in Homburg und Umgebung
Erhalten sind außerdem Grabsteine aus dem 17. und 18. Jahrhundert an der Außen- und der Innenmauer der Homburger Schlosskirche sowie außen an der evangelischen Kirche in Köppern. An der östlichen Außenwand der Schlosskirche befinden sich die Grabplatte eines landgräflichen Kammerdieners aus dem Jahr 1635, der Grabstein des Homburger Stadtschultheißen Nicolaus Röther von 1665 und der Grabstein des zum Hofstaat Landgraf Georg Christians gehörigen Barbiers Andreas Junck (Jung) von 1670. Innen unter der Empore ist aufrecht eine Grabplatte der Marta Gertrud von La Roche, geb. Köhler (Koller), Ehefrau des Samuel de la Roche Edler Herr von Starkenfels aus dem Jahr 1694 angebracht. Samuel de la Roche ist als Korrespondenzpartner Landgraf Friedrichs II. nachgewiesen. In der Schlosskirche befindet sich auch die Grabplatte einer unbekannten Person aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts, deren Inschrift aber teilweise erhalten ist. Laut dieser handelt es sich um einen Superintendenten/Oberpfarrer, möglicherweise Peter Faber, Homburger Pfarrer 1654–1677.
An der Ostseite der Köpperner Kirche eingemauert ist der Grabstein der Anna Zeuhn von 1615, daneben der Grabstein des Köpperner Schulmeisters Johann Kilian Hoeck (1681–1753) von 1753, die sich bis 1931 in der Kirche unter der Kanzel befanden. Sie sind beide aus Sandstein, doch gut erhalten und lesbar.


Abb. 9 Grabstein Zeuhn, Foto Dölemeyer Abb. 10 Grabstein Hoeck, Foto Dölemeyer
Nicht zum ehemaligen Amt Homburg gehörte Ober-Eschbach, es kam auch erst zum 31. Dezember 1971 zu Bad Homburg. Dennoch soll hier kurz darauf hingewiesen werden, dass neben dem Turmportal der früheren reformierten Kirche in Ober-Eschbach zwei Grabplatten eingemauert sind, von denen nur die rechte noch Teile einer Inschrift zeigt. Letztere ist laut Marianne Beckert diejenige der Catharina von Hynsperg, geb. Roth(e) von Rohrbach. Ihr Mann war Johann Adolf von Hynsperg, der zum Frankfurter Patriziat gehörte (zur Gesellschaft Alten Limpurg); in zweiter Ehe heiratete sie Georg Heinrich Hasslocher. Die linke Platte wird von Beckert Susanna Elisabeth Roth(e) von Rohrbach, geb. Pistorin von Richwiller, gest. nach 1716, zugeordnet.
Fazit
Es gibt heute nur noch wenige Zeugen kirchlicher Grabkultur aus dem 17. und 18. Jahrhundert im ehemaligen Amt Homburg; zu ihnen zählen die herausragenden Gonzenheimer barocken Grabsteine. Ihre Inschriften in korrekter Transkription zu bewahren und sie in den historischen Zusammenhang zu setzen, ist Ziel dieses Beitrags. Die Steine sind es unbedingt wert, vor weiterem Zerfall geschützt und sichtbarer zu werden.